Ein zweites Zuhause nach der Schule

  • Die Teilnahme erfolgt freiwillig.
  • Die Kinder verbringen nach dem Vormittagsunterricht den Nachmittag mit gelenkter Lernzeit und Hilfe bei den Hausaufgaben.
  • Die BetreuerInnen heißen Tina Matzinger (Leitung der Nachmittagsbetreuung), Iris Friedrich, Kadriye Dursun, Anna Wolanska, Lindora Muja, Kübra Genctürk und Christina Hanka.
  • Öffnungszeiten: Mo – Do: bis 17 Uhr, Fr: bis 16 Uhr
  • Telefonnummer des Tagesheims: 0664/85 21 360

Anmeldeformulare für das nächste Schuljahr gibt es in der Direktionskanzlei oder hier zum Download:

Anmeldeformular

Tarifblatt

Das Essen wird gemeinsam mit dem Betreuungsbeitrag für die Monate September bis Juni jeweils am 15. des laufenden Monats von „Kidspoint“ mittels Einziehungsauftrag von Ihrem Konto eingezogen.

Nicht konsumiertes Essen (z. B. Ferientage oder schriftlich abbestellte, wegen Erkrankung) werden jeweils im Dezember und Juni rückverrechnet.

Stornierung: Eine Stornierung des Essens kann nicht am selben Tag der Krankmeldung erfolgen, sondern wird erst für den darauffolgenden Tag/die darauffolgenden Tage wirksam.

Damit die Stornierung auch zeitgerecht weitergegeben werden kann, wählen Sie bitte folgende Vorgehensweise:

  • Abbestellung erfolgt bis spätestens 10.00 Uhr ausschließlich schriftlich per Email an vs.badvoeslau@noeschule.at, damit die Küche noch rechtzeitig von der Stornierung für den darauffolgenden Tag verständigt werden kann.
  • Stornierungen für einen Montag müssen bereits am Freitag bis 10.00 Uhr bekannt sein, da E-mails, die am Samstag oder Sonntag eingehen nicht vor Montag bearbeitet werden können.
  • Da die Preise des Mittagessens in der Schule empfindlich gestiegen sind und eine Stornierung des Mittagessens immer einen Werktag vorher bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen muss, gibt es die Möglichkeit, Essen in der Schule abzuholen. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Am ersten Tag der Erkrankung des Kindes, weil Stornierung nicht mehr möglich (ausschließlich Erkrankung, nicht aus anderen privaten Gründen). Das Geschirr muss selbst mitgebracht werden. Zeit der Abholung: von 11.00 Uhr bis 11.25 Uhr. Während der Essensausgabe an die Kinder der Nachmittagsbetreuung ist KEINE Abholung möglich!

Eine generelle Abmeldung vom Mittagessen ist nur mit Ende eines Kalendermonats möglich. Dies ist bitte ebenfalls schriftlich per Email (vs.badvoeslau@noeschule.at) 14 Tage vor Monatsende bekannt zu geben.

Lieferant des Schulessens ist der Verein Startbahn (Sozial Ökonomischer Betrieb) in Bad Vöslau, eines der größten Beschäftigungsprojekte Niederösterreichs.

Die Eltern (Erziehungsberechtigten) entscheiden bei der Anmeldung, zu welcher Zeit ihr Kind entlassen werden darf. Abweichungen von der festgelegten Entlassungszeit müssen schriftlich über das Mitteilungsheft gemeldet werden.

  • Abholzeiten:
    Die Abholung der Kinder ist natürlich auch zwischen den festgelegten Entlassungszeiten möglich. In diesem Fall muss der Schüler/die Schülerin von einer bevollmächtigten Betreuungsperson abgeholt werden und bei den zuständigen Betreuerinnen abgemeldet werden.
  • Abmeldung von der ganztägigen Schule:
    Eine Abmeldung von der ganztägigen Schule ist nur zu Beginn des 2. Semesters möglich und muss bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des 2. Semesters bei der Direktion schriftlich bekannt gegeben werden.
  • Verrechnung:
    Der monatliche Betreuungsbeitrag ist ein Fixbetrag, der 10x (September – Juni), jeweils am Monatsanfang eingehoben wird. Feiertage und Ferienzeiten werden nicht gegengerechnet!
  • Kosten für das Mittagessen:
    Das Essen wird gemeinsam mit dem Betreuungsbeitrag per Einziehungsauftrag vom Konto abgebucht.

Mit der Organisation der ganztägigen Schule in den Volksschulen Bad Vöslau und Gainfarn seit September 2007 wurde der Verein „Kidspoint“ beauftragt.

Die ganztägige Schule besteht aus zwei Blöcken:
1. Lernzeiten
2. betreute Freizeit

Die Schüler und Schülerinnen werden eine Stunde pro Tag (= Lernzeit) von den Lehrkräften der Schule betreut.
Die Zeiten zwischen Unterrichtsschluss und Lernzeit (= Mittagsaufsicht) und im Anschluss an die Lernzeit (= Nachmittagsbetreuung) wird dann von pädagogisch geschulten Erzieherinnen übernommen und gestaltet.
Die Preisgestaltung und das Gewähren von eventuellen Ermäßigungen obliegt der Stadtgemeinde Bad Vöslau.

Ansprechpartnerin ist hierbei Frau Direktor Claudia Sax. Ihr obliegt auch die Essensbestellung und das Kassieren des Essensbeitrages.

www.noe.kinderfreunde.at

  • Beziehung zum Kind aufbauen – dem Kind zuhören
  • dem Kind das Gefühl der Geborgenheit geben – Wertschätzung entgegenbringen
  • dem Kind die Möglichkeit geben, soziale Kontakte zu knüpfen und pflegen zu können
  • sich für das Kind Zeit nehmen, wenn es uns braucht
  • die Freizeit mit dem Kind möglichst individuell gestalten, neue Spielideen vermitteln
  • die Bedürfnisse des Kindes wahrnehmen
  • das Kind aufmerksam beobachten
  • das Kind motivieren, auf seine Fähigkeiten zu vertrauen
  • das Kind ermutigen, etwas Neues auszuprobieren
  • die Kreativität des Kindes fördern
  • dem Kind Zeit für Bewegung und Ruhe geben
  • gemeinsam lachen und Spaß haben

Um einen reibungslosen und klaren Ablauf in der ganztägigen Schule garantieren zu können, kamen die Leitung und das Betreuerteam der Erzieherinnen überein, einige wichtige Regeln schriftlich festzulegen.

  • Verlassen des Schulareals:
    Den Schülern und Schülerinnen ist das Verlassen des Schulareals während der festgelegten Betreuungszeiten strengstens untersagt.
  • Haftung bei Schäden:
    Aus rechtlichen Gründen müssen wir darauf hinweisen, dass von den Eltern/den Erziehungsberechtigten Schadensersatz zu leisten ist, sollte es zu mutwilligen Beschädigungen an Gebäudeteilen der Schule, am Inventar oder an Lern- und Spielmaterialien durch die Schüler/Schülerinnen kommen,
  • Verhalten in der ganztägigen Schule:
    In der Erziehung der uns anvertrauten Kindern legen wir besonders Wert auf eine enge Kooperation mit den Eltern / den Erziehungsberechtigten. Im Vordergrund unserer Arbeit stehen die kindgerechte Vermittlung von Regeln des sozialen Zusammenlebens und des rücksichtvollen Miteinanders, um den Kindern die nötigen Spielfreiräume ermöglichen zu können.

Sollte es in Einzelfällen zu wiederholtem aggressiven und die anderen Mitschüler/Mitschülerinnen gefährdenden Verhalten kommen, kann das einen Ausschluss aus der Betreuung nach sich ziehen.